AGB

NESC – Home of Dolphin | deutscher Onlineshop | Firmensitz Österreich

Unternehmens- und Vertragspartner:
Nikolaus Petscharnig, Einzelunternehmer mit Firmensitz in Österreich,
handelnd unter „NESC – Home of Dolphin“
Durchlaßstraße 42
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
E-Mail: office@poolroboterreparatur.at
Telefon: +43 664 3845563
UID: ATU64859558

NESC – Home of Dolphin ist die Geschäftsbezeichnung. Rechtlicher Vertragspartner
ist Nikolaus Petscharnig als in Österreich ansässiger Einzelunternehmer.


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1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die über den deutschen Onlineshop
„Home of Dolphin“ unter poolroboterreparatur.de zwischen Kunden und Nikolaus Petscharnig,
Einzelunternehmer, handelnd unter „NESC – Home of Dolphin“, Durchlaßstraße 42, 9020 Klagenfurt am
Wörthersee, Österreich (nachfolgend „NESC“), geschlossen werden.

1.2 Das Waren- und Leistungsangebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer
ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.

1.3 Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn NESC ihrer Geltung
ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebote, Bestellvorgang und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Waren und Leistungen im Onlineshop ist grundsätzlich kein rechtlich
bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2 Der Kunde legt die gewünschten Waren oder Leistungen in den Warenkorb, durchläuft den
elektronischen Bestellprozess und kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung mit den im Shop
bereitgestellten Korrekturfunktionen berichtigen. Mit Betätigung der abschließenden, eindeutig
zahlungspflichtig beschrifteten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss
des Vertrags ab.

2.3 Die automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Zugang der Bestellung und
stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung
bezeichnet ist. NESC kann das Angebot innerhalb von fünf Tagen durch ausdrückliche
Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung oder Versand der Ware annehmen. Erfolgt innerhalb dieser
Frist keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

2.4 Bei Zahlungsarten, bei denen der Zahlungsvorgang unmittelbar nach der Bestellung eingeleitet
wird, kommt der Vertrag mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande, sofern im Bestellprozess nichts
Abweichendes eindeutig mitgeteilt wird.

2.5 Bei Reparaturleistungen kommt der Reparaturvertrag mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder
mit der vom Kunden erklärten Freigabe eines Kostenvoranschlags zustande. Die bloße
Eingangsbestätigung für ein eingesandtes Gerät ist noch keine Reparaturzusage.

2.6 Stellt NESC vor Vertragsschluss einen offensichtlichen Preis-, Schreib- oder Rechenfehler fest,
erhält der Kunde ein korrigiertes Angebot. Nach Vertragsschluss bleiben die gesetzlichen Rechte
wegen Irrtums oder Anfechtung unberührt.

3. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes

3.1 Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 NESC speichert die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Der Kunde
erhält die Bestell- bzw. Auftragsbestätigung sowie die für den Vertrag maßgeblichen Informationen in
Textform. Soweit im Shop ein Kundenkonto angeboten wird, können dort die Bestelldaten nach Maßgabe
der technischen Verfügbarkeit eingesehen werden.

4. Preise und Versandkosten

4.1 Alle gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der
jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer- oder sonstige
Kosten werden vor Abgabe der Bestellung im Shop bzw. Checkout angezeigt.

4.2 Für Lieferungen an Unternehmer gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Soweit Preise netto
angegeben werden, wird die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

4.3 Bei Reparaturen werden Diagnose-, Kostenvoranschlags-, Versand- und sonstige Nebenkosten vor
Auftragserteilung mitgeteilt. Soweit ein kostenloser Kostenvoranschlag oder eine kostenlose
Rücksendung bei durchgeführter Reparatur beworben wird, gelten die hierzu im jeweiligen Angebot
ausdrücklich genannten Bedingungen.

5. Zahlung

5.1 Es stehen die im Onlineshop und im Checkout jeweils angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung.

5.2 Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der
Zahlungsaufforderung fällig. Erfolgt keine Zahlung, kann NESC nach erfolgloser angemessener
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. NESC ist berechtigt, ein repariertes
Gerät bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen aus dem konkreten Reparaturauftrag
zurückzubehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

6. Lieferung, Leistungszeit und Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der im jeweiligen
Angebot oder im Checkout genannten Liefergebiete.

6.2 Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder
Leistungsbeschreibung. Angaben wie „48-Stunden-Service“ bezeichnen nur dann einen verbindlichen
Fertigstellungstermin, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Die Frist beginnt bei Vorkasse am Tag
nach Zahlungseingang, sonst am Tag nach Vertragsschluss; bei Reparaturen nicht vor Eingang des
Geräts und Erteilung aller erforderlichen Freigaben.

6.3 Gegenüber Verbrauchern trägt NESC das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten
empfangsberechtigten Dritten. Eine gesetzliche Ausnahme gilt, wenn der Verbraucher selbst einen
nicht von NESC benannten Beförderer beauftragt.

6.4 Ist eine Zustellung wegen einer vom Kunden falsch oder unvollständig angegebenen Adresse oder
wegen schuldhaft unterlassener Annahme nicht möglich, kann NESC die tatsächlich entstandenen,
erforderlichen Kosten eines erneuten Versands verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet,
dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von NESC. Bei
Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung Eigentum von NESC.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

8.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular,
die im Anschluss an diese AGB wiedergegeben werden.

8.2 Soll mit einer Reparatur- oder sonstigen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen
werden, beginnt NESC erst, nachdem der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Der Verbraucher
wird vorab über einen möglichen Wertersatz und die Voraussetzungen eines vorzeitigen Erlöschens des
Widerrufsrechts informiert.

8.3 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht, insbesondere bei eindeutig auf persönliche Bedürfnisse
zugeschnittenen Waren, gelten nur, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt
sind. Der bloße Einbau eines serienmäßigen Ersatzteils führt nicht automatisch zum Ausschluss des
Widerrufsrechts.

9. Gesetzliche Mängelrechte und Garantien

9.1 Für Waren und Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern
werden diese durch die AGB nicht eingeschränkt.

9.2 Eine zusätzlich beworbene Hersteller-, Händler- oder Servicegarantie besteht nur nach Maßgabe
der jeweils mitgeteilten Garantiebedingungen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt und
ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.

9.3 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren und
Werkleistungen ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommenen
Garantien, Rückgriffsansprüchen und sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig
ist.

10. Besondere Bestimmungen für Diagnose und Reparatur

10.1 Der Kunde hat das Gerät transportsicher, sauber und – soweit vorhanden – mit den für Diagnose
und Reparatur erforderlichen Komponenten einzusenden. Eine Fehlerbeschreibung und Kontaktdaten
sollen beigefügt werden. Gefährliche oder nicht transportsichere Akkus dürfen nur nach vorheriger
Abstimmung und unter Beachtung der Transportvorschriften versendet werden.

10.2 Ein Kostenvoranschlag ist nur dann kostenlos, wenn dies im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.
Der Reparaturumfang richtet sich nach der Freigabe des Kunden. Zeigen sich während der Arbeit
zusätzliche, bei der Diagnose nicht erkennbare Mängel, informiert NESC den Kunden und holt vor
kostenpflichtigen Mehrarbeiten eine zusätzliche Freigabe ein, sofern die Mehrkosten nicht nur
unerheblich sind und bereits eine zulässige Kostenobergrenze vereinbart wurde.

10.3 Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, gelten für Rücksendung oder Abholung die vorab
mitgeteilten Bedingungen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10.4 Ausgebaute Teile werden dem Kunden auf vor Beginn der Reparatur erklärten Wunsch zurückgegeben,
soweit keine Austausch-, Pfand-, Sicherheits- oder Entsorgungspflichten entgegenstehen. Andernfalls
dürfen sie fachgerecht entsorgt werden.

10.5 NESC darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen. NESC bleibt gegenüber dem Kunden für die
vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

10.6 Ein bestimmter Reparaturerfolg ist nur geschuldet, soweit er Gegenstand des bestätigten
Auftrags ist. Ist eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll,
informiert NESC den Kunden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte, vereinbarte Diagnoseleistungen bleiben
vergütungspflichtig; weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

11. Abholung, Annahme und Aufbewahrung von Kundengeräten

11.1 NESC informiert den Kunden, sobald ein Gerät zur Abholung bereitsteht oder zurückgesandt werden
kann. Nimmt der Kunde das Gerät trotz einer ersten Aufforderung und einer weiteren Mahnung mit
angemessener Nachfrist nicht ab, kann NESC die nachweislich erforderlichen und angemessenen
Aufbewahrungskosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind.

11.2 Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere ein gesetzliches Zurückbehaltungs- oder
Pfandrecht, bleiben unberührt. Eigentum des Kunden wird nicht allein durch Zeitablauf auf NESC
übertragen; eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage.

12. Haftung

12.1 NESC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden
Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
NESC.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Verbraucher können mit Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen und
Zurückbehaltungsrechte ausüben. Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte können sie nur aus demselben
Vertragsverhältnis geltend machen.

14. Verbraucherstreitbeilegung

NESC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland teilzunehmen. Die frühere europäische
Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des
Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

15.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig, ist für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am
Wörthersee vereinbart. NESC bleibt berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinem
Gerichtsstand zu verklagen.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen bereits geschlossener Verträge bedürfen einer Vereinbarung der Parteien.